Mitwirkung & Arbeitsmotivation
Ein wertschätzender Umgang im Team ist das A und O einer hohen Arbeitsmotivation. Schau bei den Lösungsvorschlägen nach und lass dich inspirieren!
Mitwirkung & Arbeitsmotivation
Lösungsvorschläge
Mitwirkung
- Es werden regelmässige Austausche im Team / mit Vorgesetzten durchgeführt, um die Meinung der Mitarbeitenden (z. B. deren Ziele, Ideen, Wünsche, Verbesserungsvorschläge) abzuholen, z. B. über
- Mitarbeitendengespräche mit Vorgesetzten
- Teamsitzungen
- kurze Gespräche zwischendurch
- Chats
- online Umfragen
- physische Boxen für Rückmeldungen auf Papier
- Der Betrieb gibt den Mitarbeitenden die Möglichkeit, mitzuwirken, wenn sie direkt davon betroffen sind (z. B. sind sie in Lösungsprozesse eingebunden, bei Einführung neuer Produkte / Arbeitsmittel entscheiden sie mit).
- Mitarbeitende erhalten die Möglichkeit, in Eigenverantwortung über bestimmte Angelegenheiten zu entscheiden.
Information
- Der Betrieb informiert Mitarbeitende regelmässig über Angelegenheiten im Betrieb, z. B. über
- eine digitale Plattform in verschiedenen Sprachen
- obligatorische Sitzungen
- eine physische Pinnwand
Konstruktiver Umgang mit Konflikten
- Der Betrieb gibt den Mitarbeitenden die Möglichkeit, Konflikte offen anzusprechen und zusammen mit der Führungsperson anzugehen (z. B. schriftliche Notizen machen, um bei Bedarf auf das Besprochene zurückgreifen zu können).
- Mitarbeitende wählen selbst, an welche Vorgesetzten sie sich im Konfliktfall wenden (z. B. an direkte oder indirekte Vorgesetzte).
- In Schulungen lernen Mitarbeitende, wie sie bei Konflikten mit Gästen / Mitarbeitenden handeln können (z. B. Schulung zu lösungsorientiertem Umgang mit Reklamationen).
Wertschätzung gegenüber Mitarbeitenden
- In der Probezeit wird ausreichend Zeit fürs Kennenlernen des Teams / Betriebs eingeplant, z. B. indem
- neue Mitarbeitende allen vorgestellt werden (auch bei Vorgesetzten, Leitung, Direktion)
- das Team regelmässig gemeinsam zu Mittag isst
- neue Mitarbeitende einen Götti oder eine Gotte erhalten, die bei der Einarbeitung unterstützt
- Der Betrieb kann Mitarbeitende sichtbarer machen (nachdem diese zugestimmt haben), indem z. B. alle mit Foto und Name auf der Betriebswebseite vorgestellt werden.
- Der Betrieb berücksichtigt besondere Anlässe (z. B. Geburtstag, Dienstjubiläum) von Mitarbeitenden (z. B. Betrieb offeriert ein gemeinsames Essen für Mitarbeitende des gleichen Geburtsmonats; Organisation eines Ausflugs; materielles / finanzielles Geschenk).
Wertschätzender Umgang im Team
- Der Betrieb kann flache Hierarchien fördern, z. B. indem er Folgendes umsetzt:
- eine Du-Kultur im ganzen Betrieb
- eine offene Tür zum Büro der Vorgesetzten
- Der Betrieb kann den Teamzusammenhalt fördern, indem z. B.
- Betriebsausflüge oder Feste für Mitarbeitende organisiert werden (z. B. dafür separates Budget erstellen).
- Verständnis für die kulturelle Vielfalt gefördert wird (z. B. Schulung zu interkultureller Kommunikation).
Aus der Praxis
Der Teamzusammenhalt im Cateringbetrieb «Europe» war aufgrund des Zeitdrucks angespannt. Das führte zu Konflikten unter den Mitarbeitenden. Daniel, der Betriebsleiter merkte, dass die Unzufriedenheit der Mitarbeitenden die Arbeitsabläufe ins Stocken brachte. Er befürchtete, dass sich das auch auf die Gästezufriedenheit auswirkt und hat deshalb folgende Schritte umgesetzt:
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Daniel organisiert nun neben den täglichen Meetings auch kurze wöchentliche Austausche, bei denen er über Aktuelles aus dem Betrieb berichtet und die Mitarbeitenden Anliegen und Vorschläge einbringen. Die Mitarbeitenden werden ermutigt, Konflikte offen anzusprechen. Zudem können sie Ideen, Verbesserungsvorschläge und Wünsche im Betriebschat oder in einer physischen Box platzieren. Diese werden dann in Einzelgesprächen oder bei den wöchentlichen Meetings aufgenommen. Daniel hat bemerkt, dass diese kurzen Diskussionsmomente langfristig zu mehr Zeiteffizienz geführt haben.
Zudem ist Daniel mit dem städtischen Hotel- und Gastrobetrieb «Zum Schlüssel» im Austausch, der eine lange Mitwirkungstradition hat. Das feste Team ist über betriebsrelevante Probleme informiert und weiss auch über finanzielle Engpässe Bescheid. Auch wenn die «Zum Schlüssel»-Betriebsleiterin Blerime die Verantwortung hat, schätzt sie es sehr, dass sich ihr Team für gemeinsame Lösungen einsetzt.
So ist die Rechtslage
Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes
- Der L‑GAV ist ein Mindeststandard. Die Betriebe können immer auch Massnahmen darüber hinaus ergreifen, um eine höhere Beschäftigungsqualität zu gewährleisten. Er wurde von der Hotel & Gastro Union (Berufsorganisation), den Gewerkschaften (Unia, Syna) und den Arbeitgeberverbänden (SCA Swiss Catering Association, GastroSuisse, HotellerieSuisse) abgeschlossen und ist für gastgewerbliche Betriebe allgemeinbindend (mit wenigen Ausnahmen). Der L‑GAV regelt die Arbeitsbedingungen im Gastgewerbe (L‑GAV).
Überbetriebliche Ebene – Arbeitnehmendenvertretung und allgemeine Mitwirkungsrechte
Das Mitwirkungsgesetz in der Schweiz regelt grundlegende Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmenden. Wesentliche Regelungen sind:
- Arbeitnehmendenvertretungen haben Anspruch auf rechtzeitige Information durch die Arbeitgebenden zu relevanten Angelegenheiten.
- Arbeitgebende müssen einmal jährlich über Geschäftseinflüsse auf Beschäftigung informieren (Mitwirkungsgesetz Art. 9, Abs. 1 & 2).
- Informations- und Konsultationspflicht besteht in Bezug auf Arbeitssicherheit, Betriebsübergänge und Massenentlassungen (Mitwirkungsgesetz Art. 10).