Ausbildung, Weiterbildung & Laufbahn
Schon gewusst? Du erhältst eine Ausfallentschädigung für Weiterbildungstage, die deine Mitarbeitenden während ihrer Arbeitszeit besuchen. Diese und weitere konkrete Massnahmen rund ums Thema Ausbildung, Weiterbildung und Laufbahn der Mitarbeitenden findest du in den Lösungsvorschlägen.
Ausbildung, Weiterbildung & Laufbahn
Lösungsvorschläge
Ressourcen für Ausbildung und Weiterbildung
- Der Betrieb kann drei durch den L‑GAV bezahlte Arbeitstage pro Mitarbeiter:in und Jahr für die berufliche Weiterbildung nutzen und erhält dafür (abhängig vom besuchten Kurs) eine Ausfallentschädigung (siehe L‑GAV Art. 19 und Weiterbildung-Inklusive.ch).
- Es kann ein separates Aus- und Weiterbildungsbudget im Betrieb angelegt werden.
- Der Betrieb kann Kurskosten ganz oder teilweise übernehmen, dafür können Mitarbeitende auf eine gewisse Dauer verpflichtet werden. Folgende Optionen sind möglich:
- Der Betrieb bezahlt die Kurskosten.
- Der Betrieb gewährt den Mitarbeitenden den Besuch von Kursen auf Arbeitszeit, damit keine Minusstunden gemacht werden müssen.
- Der Betrieb kann sich mit anderen Betrieben zusammentun und Synergien nutzen. Es können z. B. folgende Angebote zusammen angeboten werden:
- Gemeinsame Aus- und Weiterbildungen (z. B. für die Einarbeitung neuer Mitarbeitender)
- Sprachkurse oder Sprachtandems
- Austauschrunden zu arbeitsrelevanten Themen
Ausbildung und Weiterbildung im eigenen Betrieb
- Der Betrieb kann Mitarbeitende zu arbeitsrelevanten Themen schulen und z. B. Folgendes anbieten (siehe auch Gesundheit, Werte & Gleichstellung sowie Mitwirkung & Arbeitsmotivation):
- Willkommensveranstaltung für neue Mitarbeitende (z. B. umfassendes Onboarding)
- Dokumente in verschiedenen Sprachen (physisch oder online)
- interne spezifische Schulungen
- interne Weiterbildungsmodule (z. B. praxisbezogene Module, deren erfolgreiche Absolvierung stufenweise zu Lohn- / Verantwortungserhöhung führen können)
- E‑Learnings und Schulungsvideos (z. B. über Moodle)
Laufbahnplanung
- Der Betrieb kann Mitarbeitende in ihrer Laufbahn unterstützen, indem z. B. auf Weiterbildungsangebote aufmerksam gemacht wird und in verschiedenen Sprachen erklärt wird, wie die internen Prozesse diesbezüglich aussehen:
- Einfach zugängliche Informationen in physischem Ordner zusammenstellen.
- Einfach zugängliche Informationen in digitalem Tool ablegen (z. B. hotelkit).
- Die Laufbahn der Mitarbeitenden kann im Mitarbeitendengespräch thematisiert werden (z. B. direkt ansprechen; Formular anbieten, durch das Mitarbeitende ihr Weiterbildungsinteresse mitteilen können). Mitarbeitendengespräche sind auch in kleinen Betrieben ein wichtiges Instrument zur Förderung der Zufriedenheit.
- Entwicklungsmöglichkeiten können z. B. folgendermassen umgesetzt werden:
- Übernahme von neuen Aufgaben in anderem Arbeitsbereich (darf nicht zu Mehrarbeit bei den Mitarbeitenden führen).
Annas Mitarbeitende haben die Möglichkeit, turnusmässig neue Aufgaben in anderen Arbeitsbereichen zu übernehmen. So hilft Franz aus dem Housekeeping bei der Zubereitung vom Frühstück, der Casserolier Carlo hilft am Buffet und Barista Artemis unterstützt an der Reception. Damit ergeben sich gleich mehrere Vorteile: Anna kann Ausfälle besser auffangen und sie erkennt Potentiale und Interessen der Mitarbeitenden besser. Franz, Carlo und Artemis erweitern ihre Praxiserfahrung und verstehen die betrieblichen Bedürfnisse besser.
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- Übernahme von neuen Aufgaben im bestehenden Arbeitsbereich (z. B. Verantwortung für bestimmte Fachthemen wie Hygiene, Arbeitssicherheit, Ergonomie im Betrieb).
- Mitarbeitende übernehmen grössere Verantwortung (z. B. neue Mitarbeitende einarbeiten; mit definiertem Budget bestimmte Einkäufe fürs Team erledigen (z. B. eine kleine Überraschung fürs Team zu Ostern), Buchungen an der Rezeption abschliessen).
- Verbesserung der Sprachkompetenzen.
- Aufzeigen von internen Laufbahnmöglichkeiten (z. B. Möglichkeit zur beruflichen Grundbildung mit Berufsattest EBA).
Ausbildung und Weiterbildung ausserhalb des eigenen Betriebs
- Die Mitarbeitenden können das kostenlose Bildungsangebot von Progresso und fide-Sprachkursen nutzen. Auch ECAP bietet branchenspezifische Sprachkurse an.
Die Herberge «Hochtal» schlägt den Mitarbeitenden vor, Weiterbildungskurse am Anfang oder Ende der Saison zu besuchen. So wirkt sich der Ausfall der Mitarbeitenden weniger stark auf das Tagesgeschäft aus.
- Die Betriebe und Mitarbeitenden finden weitere Aus- und Weiterbildungen sowie Informationen dazu bei Hotel & Gastro formation Schweiz.
- Mitarbeitende können Angebote zur Unterstützung der Grundkompetenzen in Anspruch nehmen (z. B. das Programm «Einfach besser … am Arbeitsplatz!»).
Aus der Praxis
Die Herberge «Hochtal» möchte attraktivere Weiterbildungsmöglichkeiten anbieten. Der Betrieb erhofft sich, von neuen Ideen und Innovationen der Mitarbeitenden zu profitieren, Kosten bei ineffizienten Prozessen zu reduzieren und als Betrieb attraktiver zu werden.
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Chefin Mali weist ihre Mitarbeitenden aktiv auf die jährlich drei vom L‑GAV bezahlten Weiterbildungstage hin. Ein grosser Vorteil für Mali ist, dass sie eine Ausfallentschädigung für diese Tage bekommt. In den jährlichen Mitarbeitendengesprächen bespricht sie Entwicklungsmöglichkeiten mit ihren Mitarbeitenden. Interessierte Mitarbeitende macht sie z. B. auf die kostenlosen Sprachkurse von fide oder Bildungsangebote von Progresso aufmerksam. So konnte Eymen letztes Jahr die Basisqualifikation «Progresso Küche» erlangen, bei der er z. B. gelernt hat, wirtschaftlicher mit den Lebensmitteln umzugehen. Da ihm die Arbeit in der Küche gefällt, wird er nächstes Jahr die Ausbildung zum Küchenangestellten EBA starten.
In der Hotelkette «Pinada» hat die Leitung ein separates Weiterbildungsbudget eingeführt, um den Mitarbeitenden zusätzliche externe Weiterbildungen zu ermöglichen. Ausserdem können die Mitarbeitenden interne E‑Learnings (z. B. zum Thema Hygiene oder Rezeption) absolvieren. Zudem haben sie Zugang zu kurzen Factsheets (z. B. zum Thema Kontakt mit der Kundschaft oder Bedienung eines neuen Arbeitsgerätes).
So ist die Rechtslage
Bildungsurlaub
- Mitarbeitende haben im ungekündigten Arbeitsverhältnis Anspruch auf 3 bezahlte Weiterbildungstage (Bildungsurlaub) pro Jahr, ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit, rückwirkend für 3 Jahre.
- Von Arbeitgebenden einseitig angeordnete Aus- und Weiterbildungen gelten nicht als Bildungsurlaub (L‑GAV Art. 19, Ziff. 1–4).
- Mit den Betriebsbeiträgen an den L‑GAV wird z. B. die Aus- und Weiterbildung im Gastgewerbe unterstützt (L‑GAV Art. 35, lit. i). Damit werden z. B. Kurskosten, Prüfungsgebühren und Lohnersatz bei folgenden Aus- und Weiterbildungen übernommen (Kommentar zu L‑GAV Art. 35):
- Sprachkurse (fide)
- Progresso-Kurse
- berufsbegleitende Abschlüsse der beruflichen Grundbildungen mit eidg. Berufsattest (EBA)
- berufsbegleitende Abschlüsse der beruflichen Grundbildungen mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ)
- eidgenössische Berufsprüfungen
- eidgenössische Höhere Fachprüfungen
- höhere Fachschulen NDS